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MehrWir freuen uns auf Ihren Besuch
Liebe Angehörige und Besucher,
die aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie das aktuelle Infektionsschutzgesetz und die bundesweit in Kraft getretene Coronavirus-Testverordnung regeln maßgeblich die Besuche in Pflegeeinrichtungen.
Ein negatives Coronavirus-Testergebnis ist Voraussetzung für den Zutritt in unsere Einrichtung – dies ist unabhängig vom Impfstatus.
Bitte beachten Sie, dass wir als Pflegeeinrichtung nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung nicht dazu berechtigt sind, einen 3G-gültigen Testnachweis auszustellen.
Um unsere Bewohner und Mitarbeiter weiterhin vor einer Infektion zu schützen, ist es unbedingt erforderlich, sich an die Anweisungen des Pflegepersonals zu halten!
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Die Geschäftsleitung
Flechtingen, 24.11.2021