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Flechtinger Pflegedienst

Pflegezeit & Beruf vereinbaren: Rechte und Unterstützung für pflegende Angehörige

Von heute auf morgen ist plötzlich alles anders: Ein Elternteil stürzt, erleidet einen Schlaganfall oder kommt im Alltag nicht mehr allein zurecht – und auf einmal stehen Sie mittendrin. Neben dem eigenen Job, der eigenen Familie und allen täglichen Verpflichtungen soll nun auch noch die Pflege eines geliebten Menschen organisiert werden. Viele pflegende Angehörige, die zu uns nach Flechtingen, Gardelegen, Haldensleben oder Wolmirstedt kommen, stellen sich dann dieselbe Frage: Wie soll ich Beruf und Pflege bloß miteinander vereinbaren?

Die gute Nachricht vorweg: Mit dieser Aufgabe stehen Sie nicht allein da. Der Gesetzgeber hat rund um die Pflegezeit eine ganze Reihe von Rechten geschaffen, die Ihnen den Rücken freihalten – von wenigen Tagen im Akutfall bis hin zu einer mehrmonatigen Auszeit. Wir vom Flechtinger Pflegedienst begleiten seit 2015 Familien in Sachsen-Anhalt und erklären Ihnen in diesem Beitrag in Ruhe, welche Ansprüche Sie haben und welche Unterstützung Ihnen zusteht.

Beruf und Pflege – eine Herausforderung für Millionen Menschen

Pflege betrifft längst nicht nur Seniorenzentren und Pflegedienste, sondern mitten im Leben stehende Berufstätige. Schätzungen zufolge kümmern sich rund 2,5 Millionen erwerbstätige Menschen in Deutschland zusätzlich zu ihrem Job um einen pflegebedürftigen Angehörigen. Sie jonglieren Frühschicht und Arzttermine, Bürotage und Behördengänge – und geraten dabei nicht selten an ihre Grenzen.

Damit der Spagat zwischen Beruf und Pflege gelingt, ohne dass Sie Ihren Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, gibt es die gesetzliche Pflegezeit. Sie ist kein einzelnes Angebot, sondern ein Bündel an Möglichkeiten, das Sie je nach Lebenssituation flexibel nutzen können.

Was bedeutet Pflegezeit eigentlich?

Der Begriff Pflegezeit wird im Alltag oft als Sammelbegriff verwendet. Tatsächlich verbergen sich dahinter mehrere gesetzliche Bausteine, die Sie einzeln oder nacheinander in Anspruch nehmen können. Im Kern geht es immer darum, Sie als pflegenden Angehörigen vorübergehend von der Arbeit zu entlasten – und Sie dabei finanziell und rechtlich abzusichern. Drei Modelle sind besonders wichtig:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – bis zu 10 Tage schnelle Hilfe im Akutfall
  • Pflegezeit – bis zu 6 Monate ganz oder teilweise frei
  • Familienpflegezeit – bis zu 24 Monate in reduzierter Arbeitszeit

Im Folgenden schauen wir uns die drei Modelle nacheinander an.

Schnelle Hilfe im Akutfall: die kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Manchmal muss es schnell gehen. Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, bleibt keine Zeit für lange Planung. Für genau diese Akutsituationen gibt es die kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Sie dürfen bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um eine plötzlich aufgetretene Pflegesituation zu organisieren – etwa einen Platz in der Tagespflege zu finden, einen ambulanten Pflegedienst einzuschalten oder die ersten Behördengänge zu erledigen. Dieser Anspruch steht Ihnen pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person zu und gilt unabhängig von der Größe Ihres Betriebs.

Pflegeunterstützungsgeld – damit kein finanzielles Loch entsteht

Für diese bis zu zehn Tage müssen Sie nicht auf Ihr Einkommen verzichten. Über das Pflegeunterstützungsgeld erhalten Sie eine Lohnersatzleistung in Höhe von rund 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Den Antrag stellen Sie unkompliziert bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen. Gut zu wissen: Ein bereits festgestellter Pflegegrad ist dafür nicht nötig – es genügt eine ärztliche Bescheinigung, dass eine akute Pflegesituation besteht und voraussichtlich mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.

Bis zu sechs Monate Auszeit: die Pflegezeit

Reicht die kurzfristige Hilfe nicht aus, weil die Pflege über Wochen oder Monate begleitet werden muss, kommt die eigentliche Pflegezeit ins Spiel. Nach dem Pflegezeitgesetz können Sie sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dabei gilt:

  • Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Personen.
  • Ankündigung: Sie melden die Pflegezeit spätestens zehn Arbeitstage vorher schriftlich an und geben dabei Dauer und Umfang an.
  • Kündigungsschutz: Von der Ankündigung bis zum Ende der Freistellung sind Sie vor einer Kündigung besonders geschützt.
  • Finanzierung: Da das Gehalt in dieser Zeit ruht, können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Es deckt rund die Hälfte des wegfallenden Nettoeinkommens und wird später in Raten zurückgezahlt.

Längerfristig planen: die Familienpflegezeit

Wenn die Pflege über einen längeren Zeitraum begleitet werden soll, ist die Familienpflegezeit das passende Modell. Hier geben Sie Ihren Beruf nicht ganz auf, sondern reduzieren Ihre Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum. Bis zu 24 Monate lang dürfen Sie Ihre Wochenstunden absenken – auf mindestens 15 Stunden pro Woche, damit der Bezug zum Job erhalten bleibt.

  • Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 25 Personen.
  • Ankündigung: Die Familienpflegezeit kündigen Sie spätestens acht Wochen vorher schriftlich an.
  • Rückkehrrecht: Nach Ablauf kehren Sie zu Ihrer vorherigen Arbeitszeit zurück – ebenfalls begleitet von einem besonderen Kündigungsschutz.
  • Kombination: Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich miteinander verbinden, sofern die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschritten wird.

Zur besseren Übersicht haben wir die drei Modelle für Sie gegenübergestellt:

Modell

Dauer

Betriebsgröße

Finanzielle Unterstützung

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

bis zu 10 Tage

unabhängig

Pflegeunterstützungsgeld (rund 90 % Netto)

Pflegezeit

bis zu 6 Monate

mehr als 15 Beschäftigte

zinsloses BAFzA-Darlehen

Familienpflegezeit

bis zu 24 Monate (Teilzeit, mind. 15 Std./Woche)

mehr als 25 Beschäftigte

zinsloses BAFzA-Darlehen

Auch pflegende Angehörige brauchen einmal Urlaub

Pflege ist ein Marathon, kein Sprint. Wer dauerhaft für einen anderen Menschen da ist, muss auch an sich selbst denken – denn nur wer gut auf sich achtet, ist der Aufgabe langfristig gewachsen. Das Thema „pflegende Angehörige und Urlaub“ wird dabei leider oft vergessen. Dabei haben Sie auch hier gute Möglichkeiten, einmal durchzuatmen, ohne Ihren Angehörigen unversorgt zu lassen:

  • Verhinderungspflege: Sind Sie als Pflegeperson einmal verhindert – sei es wegen Urlaub, eigener Krankheit oder einfach zur Erholung – übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese können Sie tageweise oder auch nur stundenweise nutzen.
  • Tagespflege: In unserer Tagespflege „An der Hagenpassage“ in Haldensleben ist Ihr Angehöriger tagsüber liebevoll betreut und gut versorgt. So können Sie Ihrem Beruf nachgehen und haben am Abend dennoch Zeit und Kraft für die Familie.
  • Kurzzeitpflege: Für einen längeren Urlaub oder eine Reha bietet sich die vollstationäre Kurzzeitpflege an, bei der Ihr Angehöriger für einen begrenzten Zeitraum rundum versorgt wird.

Diese Auszeiten sind kein Luxus, sondern wichtiger Bestandteil einer Pflege, die über Jahre tragfähig bleibt.

Flechtinger Pflegedienst

Sozial abgesichert während der Pflege

Wer einen Angehörigen pflegt, soll dadurch keine Nachteile bei der eigenen Absicherung erleiden. Deshalb sind während der Pflegezeit und Familienpflegezeit mehrere Schutzmechanismen vorgesehen. Neben dem bereits genannten Kündigungsschutz kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zu Ihrer Rentenversicherung übernehmen. Das ist der Fall, wenn Sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 an wenigstens zwei Tagen pro Woche und insgesamt mindestens zehn Stunden wöchentlich pflegen und daneben nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind. So zahlen Sie zwar Zeit und Kraft ein – Ihre spätere Rente muss darunter aber nicht leiden.

Flechtinger Pflegedienst

So unterstützt Sie der Flechtinger Pflegedienst

So wertvoll die gesetzlichen Ansprüche sind – am Ende stellt sich für Sie die ganz praktische Frage: Wer hilft mir, die Pflege zu Hause zu stemmen? Genau hier sind wir vom Flechtinger Pflegedienst für Sie da. Seit 2015 begleiten wir Seniorinnen und Senioren sowie ihre Familien in Sachsen-Anhalt und nehmen Ihnen einen Teil der täglichen Last ab:

  • Häusliche Pflege direkt bei Ihnen vor Ort, individuell auf Ihre Situation abgestimmt
  • Tagespflege „An der Hagenpassage“ in Haldensleben für die Stunden, in denen Sie arbeiten
  • Servicewohnen an den Standorten Flechtingen, Gardelegen und Wolmirstedt
  • Beratung rund um Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse und die Kommunikation mit Ärzten und Behörden

In einem persönlichen Beratungsgespräch schauen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Pflegeform und welche Unterstützung zu Ihrer Lebenssituation passt – ganz in Ruhe und ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen zur Pflegezeit (FAQ)

Ja. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung steht allen Beschäftigten zu – unabhängig von Wochenstunden oder Betriebsgröße. Für die Pflegezeit und die Familienpflegezeit kommt es nicht auf Ihren persönlichen Stundenumfang an, sondern auf die Größe des Betriebs.

Während der bis zu zehn Tage im Akutfall erhalten Sie über das Pflegeunterstützungsgeld rund 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Während der mehrmonatigen Pflegezeit ruht das Gehalt – hier können Sie den Einkommensverlust mit einem zinslosen Darlehen des BAFzA überbrücken.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt – insbesondere die jeweilige Betriebsgröße – haben Sie einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit. Der Arbeitgeber kann die Auszeit dann nicht grundsätzlich verweigern, sondern allenfalls über die konkrete Ausgestaltung mit Ihnen sprechen.

Die Pflegezeit ermöglicht eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Die Familienpflegezeit ist auf längere Zeiträume von bis zu 24 Monaten ausgelegt, dafür reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit lediglich – auf mindestens 15 Wochenstunden.

Fazit: Beruf und Pflege lassen sich vereinbaren

Eine plötzliche Pflegesituation stellt das Leben auf den Kopf – doch Sie müssen nicht zwischen Ihrem Beruf und der Sorge um einen geliebten Menschen wählen. Die Pflegezeit in ihren verschiedenen Formen gibt Ihnen den nötigen Spielraum, und mit Verhinderungs-, Tages- und Kurzzeitpflege bleibt auch Raum für Ihre eigene Erholung. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und früh das Gespräch suchen – mit Ihrem Arbeitgeber, mit der Pflegekasse und mit einem Pflegedienst, der an Ihrer Seite steht.

Möchten Sie wissen, welche Unterstützung in Ihrem Fall am besten passt? Sprechen Sie uns an. Wir vom Flechtinger Pflegedienst beraten Sie gern.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Da sich gesetzliche Regelungen ändern können, klären Sie Ihren konkreten Anspruch bitte mit Ihrer Pflegekasse, Ihrem Arbeitgeber oder einem Pflegestützpunkt.

Informationen für Besucherinnen und Besucher

Liebe Angehörige und Besucher,

auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:

  • Betretung der Einrichtung erfolgt mit einer FFP 2 Maske
  • Ein Coronavirus Testergebnis benötigen Sie nicht mehr


Die Geschäftsleitung

Flechtingen, 01.03.2023