
Verhinderungspflege – was Sie darüber wissen müssen
Verhinderungspflege – was Sie darüber wissen müssen Sie benötigen schnell eine Vertretung für die Pflege eines Angehörigen, seien es für ein paar Stunden, Tage oder
Liebevolle Pflege & Fürsorge beim Flechtinger Pflegedienst
In jeder Lebenssituation brauchen wir ein bestimmtes Maß an Fürsorge und Unterstützung.
Verhinderungspflege – was Sie darüber wissen müssen Sie benötigen schnell eine Vertretung für die Pflege eines Angehörigen, seien es für ein paar Stunden, Tage oder
Sicherer Wohnen im Alter – Lebensqualität erhöhen Auch im Alter noch selbstbestimmt leben zu können ist für viele Voraussetzung für Lebensqualität. Die Wohnung ist zentraler
Pflegefachkräfte (m/w/d) gesucht – jetzt bewerben und 2000€ sichern!
Wir lieben unsere Arbeit. Beim Flechtinger Pflegedienst steht der Mensch bei der Pflege stets im Mittelpunkt. Seit unserer Gründung 2015 bestätigt ein großer Zulauf an neuen Kunden und Bewohnern unserer Seniorenzentren in unserem Kurs. Daher suchen wir qualifizierte Verstärkung, um das hohe Niveau an Pflege zu sichern, das unsere Bewohner und Patienten verdienen. Dafür haben wir uns etwas für Sie ausgedacht.
Für jede neue Pflegekraft, die in unser Unternehmen wechselt, zahlen wir 2000€ Prämie als Willkommensgeschenk.
Bei Fragen erteilen wir gern fachlich fundierte Beratungen.
Für alle Wünsche und Bedürfnisse haben wir immer ein offenes Ohr.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Liebe Angehörige und Besucher,
die aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie das aktuelle Infektionsschutzgesetz und die bundesweit in Kraft getretene Coronavirus-Testverordnung regeln maßgeblich die Besuche in Pflege-einrichtungen.
Ein negatives Coronavirus-Testergebnis (PoC-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) ist Voraussetzung für den Zutritt in unsere Einrichtung, sowie das Tragen einer FFP 2 Maske – dies ist unabhängig vom Impfstatus.
Bitte nutzen Sie dafür die kostenlose Bürgertestung. Mit der neuen Testverordnung werden Bürgertestungen unter anderem für Besucher, die in Pflegeeinrichtungen untergebrachte Personen besuchen – kostenfrei ermöglicht.
Die Anspruchsberechtigung wird auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Formulars zur Verfügung gestellt, welches Sie von der Einrichtungsleitung ausgefüllt ausgehändigt bekommen.
Bitte seien Sie uns weiterhin behilflich bei der Umsetzung folgender vorgeschriebener Maßnahmennahmen:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir als Pflegeeinrichtung nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung nicht dazu berechtigt sind, einen 3G-gültigen Testnachweis auszustellen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Die Geschäftsleitung
Flechtingen, 02.11.2022