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Maskenpfllicht - so verwende ich Mundschutz richtig!

Seit kurzem gilt vielerorts Maskenpflicht in öffentlichen Räumen. Diese Maßnahme soll weiter dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. In Sachsen-Anhalt besteht zwar keine allgemeine Maskenpflicht, jedoch müssen gemäß dem Landesministerium für Arbeit, Soziales und Integration in öffentlichen Verkehrsmitteln und Ladengeschäften Mund und Nase bedeckt werden.

Auch für pflegende Angehörige und Pflegepersonal ist das Tragen von Schutzmasken empfehlenswert, um um ältere Personen, die aufgrund ihres Alters und Vorerkrankungen zur Risikogruppe zählen, bestmöglich zu schützen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Schutzmasken.

Bringt das Tragen von Masken überhaupt etwas?

Das Tragen von Masken wird derzeit kontrovers und teilweise emotional diskutiert. Schützen Masken einen selbst oder steht eher der Schutz von Mitmenschen im Vordergrund?

Gemäß Robert-Koch-Institut sind Schutzmasken sinnvoll, wenn mehrere Menschen in geschlossenen Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder den Mindestabstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln).“ Recht enger Kontakt ist auch in der Pflege regelmäßig unvermeidbar, besonders wenn Pflegebedürftige auf intensive Pflege angewiesen sind, etwa bei der Behandlungspflege.

Das tückische an COVID-19 ist die Inkubationszeit. Das bedeutet, dass Erkrankte oft, nichts ahnend, Ihrem Tagewerk nachgehen, und dabei keine Symptome spüren. Die Gefahr, andere dabei anzustecken, ist hier sehr hoch. Im Pflegebereich wären die Folgen fatal. Zwar bieten Masken keinen vollständigen Schutz. Allerdings wird ein großer Teil der übertragungsfähigen Tröpchenpartikel abgehalten, die durch Sprechen, Husten oder niesen verbreitet werden.

Damit die Schutzmasken Ihren Zweck erfüllen, kommt es also auf drei wichtige Regeln an:

  • die richtige Maske tragen
  • darauf achten, die Maske korrekt zu tragen
  • konsequentes Tragen der Masken in passenden Situationen


Was für eine Maske sollte ich tragen?

Für den täglichen, privaten Gebrauch müssen es keine extrem professionellen FFP2 oder FFP3 Masken sein. Hier reicht in der Regel schon eine „textile Barriere“, wie Schals, Tücher oder selbstgeschneiderte Masken aus Baumwolle oder anderen geeigneten Materialien. Kreative Anleitungen dafür tümmeln sich an allen Ecken und Enden des Internets.

Im privaten Alltag auf herkömmliche Stoffmasken zurückzugreifen, hat übrigens einen wichtigen Vorteil: die professionellen Masken können dort verwendet werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden: im medizinischen Sektor.

Besonders in Krankenhaus- und Pflegepersonal ist für einen reibungslosen Arbeitsalltag auf die Masken angewiesen. Damit es hier nicht zu Engpässen kommt, kommt es auf die Solidarität anderer an. Pflegen Sie einen Angehörigen, empfehlen wir ebenfalls FFP2 Masken. In jedem Fall sollte die Maske jedoch so groß sein, dass Nase und Mund verdeckt sind.

Wie trage ich die Maske richtig?


Eine Maske soll vor einer Tröpfcheninfektion schützen und so gefertigt sein, dass Sie keine Tröpfchen durchlässt. Ist die Maske nach einiger Zeit feucht, sollte sie umgehend ausgetauscht werden.

Achten Sie beim Anziehen der Maske darauf, die Innenseite nicht zu verunreinigen. Bevor Sie sich die Maske anziehen, empfehlen wir daher, sich gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Konsequentes Tragen von Masken

Das Tragen von Masken hilft nur, wenn man sich konsequent daran hält. Kommen Sie in Kontakt mit Risikopatienten oder pflegebedürftigen Menschen, sind Sie so auf der sicheren Seite. Auch beim Flechtinger Pflegedienst tragen unsere Mitarbeiter zum Schutz unserer Patienten bei der Ausführung aller Tätigkeiten Masken.

Natürlich sind Schutzmasken kein Allheilmittel, und sie funktionieren nur im Verbund mit anderen Maßnahmen wie der Einhaltung des Mindestabstand und Kontaktbegrenzung. Doch wir sind zuversichtlich, dass wir es gemeinsam durch die Krise schaffen. Wir bleiben für Sie da!

Beste Grüße

Ihr Team vom Flechtinger Pflegedienst

Informationen für Besucherinnen und Besucher

Liebe Angehörige und Besucher,

auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:

  • Betretung der Einrichtung erfolgt mit einer FFP 2 Maske
  • Ein Coronavirus Testergebnis benötigen Sie nicht mehr


Die Geschäftsleitung

Flechtingen, 01.03.2023