Startseite › Alles, was Sie über die Grundpflege wissen müssen
Die Grundpflege beinhaltet keine medizinischen Maßnahmen, sondern hilft bei der Alltagsbewältigung. Gemeinsam mit der Behandlungspflege und hauswirtschaftlichen Versorgung ist sie einer der Grundpfeiler der häuslichen Krankenpflege. Dazu ist sie im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGBX1) klar definiert. Was zählt im Detail zur Grundpflege und wie läuft sie ab? Wie wird sie finanziert und inwieweit unterscheidet sie sich von der Behandlungspflege? In diesem Artikel erfahren Sie alles wichtige zur Grundpflege.
Definition der Grundpflege
Pflege beinhaltet eine ganze Reihe von pflegerischen Maßnahmen, die das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen im Alltag fördern. Dazu zählen grundlegendste Pflege und Hilfestellungen in vorwiegend drei Bereichen:
Die Versorgung kann sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten als auch von einem Pflegedienst durchgeführt werden. Falls die Pflege durch Angehörige geschieht, steht der pflegebedürftigen Person ein Pflegegeld seitens der Pflegeversicherung zu. Das Pflegegeld richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, den die Person hat. Wird der pflegebedürftige Mensch von einem Pflegedienst gepflegt, erhält er von der Pflegeversicherung eine ambulante Sachleistung.
Es wird zwischen der großen und kleinen Grundpflege unterschieden, die je nach Pflegebedürftigkeit angewandt wird. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Grundbestandteile der Grundpflege vor.
Zur Körperpflege zählen die Hilfe beim Waschen des Körpers, Gesichts sowie der Haare und Hilfe beim Zähneputzen. Hilfe beim Stuhlgang als auch beim Wasserlassen sind ebenso Teil der Grundpflege.
Hier wird der Unterschied zwischen der großen und kleinen Grundpflege deutlich. Wird bei der großen Pflege der ganze Körper gewaschen, werden nur einzelne Körperstellen bei der kleinen Grundpflege gereinigt. Je nach Bedarf, kann der Waschvorgang im Stehen, Sitzen oder Liegen durchgeführt werden. Auch die Mundhygiene wird bei der großen Grundpflege vollständig übernommen, während bei der kleinen Grundpflege lediglich Hilfestellung geleistet wird.
Was die Mobilität in der Grundpflege betrifft, wird bei den folgenden Tätigkeiten Hilfe geleistet:
Wenn die Pflegeperson Nahrung nicht mehr mehr auf dem herkömmlichen Wege zu sich nehmen kann, fällt auch die Ernährung über eine Sonde, beispielsweise eine PEG Magensonde, in den Bereich der Grundpflege.
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme umfasst im Einzelnen
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
Entfernung von potentiell gefährlichen Bestandteilen wie Knochen
Anreichen des Essens
Gegebenenfalls Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
Gegebenenfalls Pflege der Sonde, falls eine solche eingesetzt wird
Aufstehen und zu Bett gehen
An- und Ausziehen
Freies Bewegen in der Häuslichkeit
Arztbesuche und andere ärztliche Maßnahmen wie z.B. die Dialyse
Die Kosten der Grundpflege, also der Pflege in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege, werden in der Regel gemäß den Sätzen der Pflegeversicherung anteilig von der Pflegekasse getragen. Die Leistungen der Grundpflege können jedoch auch von der Krankenkasse finanziert werden, sofern sie unter die häusliche Pflege fällt, also von einem Arzt verordnet wurde.
Die Grundpflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege. Weitere Bestandteile der häuslichen Pflege sind die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Die Behandlungspflege umfasst dabei alle medizinisch-therapeutischen Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und durch Pflegefachpersonal ausgeführt werden.
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Flechtingen, 01.03.2023