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Alles, was Sie über die Behandlungspflege wissen müssen

Wird einer Ihrer Angehörigen pflegebedürftig, entstehen für Sie als Angehörige viele Fragen. Wir vom Flechtender Pflegedienst haben es uns zum Ziel gesetzt, Angehörige umfangreich zu beraten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, was Sie zur Behandlungspflege wissen müssen.

 

Welche Leistungen gehören genau zur Behandlungspflege?

Kurz gesagt, ist die medizinische Behandlungspflege Teil der häuslichen Pflege. Basierend auf dem SGB V (dem fünften Buch des Sozialgesetzbuches) wird diese nur auf Verordnung eines Arztes genehmigt.

Bei der Behandlungspflege handelt es sich also um eine ganze Reihe an wichtigen Pflegemaßnahmen, die vom Arzt verordnet werden. Allerdings können diese Tätigkeiten auch von professionellen Pflegekräften und Pflegediensten durchgeführt werden. Das Ziel der Behandlungspflege ist, Pflegebedürftigen nach einer Krankheit die Heilung zu erleichtern, ihr Wohlbefinden zu erhöhen oder einer Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern oder zu verzögern. In manchen Fällen kann durch die Behandlungspflege sogar eine Krankenhausaufenthalt vermieden werden.


Häusliche Behandlungspflege

Wird vom Arzt Behandlungspflege verordnet, kann diese in sehr vielen Fällen zuhause in gewohnter Umgebung für den Pflegebedürftigen stattfinden. Für viele entsteht hier die Frage, wie die Pflege finanziert wird, sind für die Behandlungspflege schließlich professionelles Personal und Equipment notwendig. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Behandlungspflege, sofern sie von einem Arzt angeordnet wurde.

Fast untrennbar von der Behandlungspflege sind auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Diese dienen zur Unterstützung des Patienten und finden im Haushalt oder beim pflegenden Angehörigen statt.

Ihr Pflegedienst übernimmt alle Tätigkeiten, die nach dem SGB V zur Pflege gehören, deren Leistungen also offiziell den Pflegebedürftigen zustehen. Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur dann, wenn weder die betroffene Person selbst noch eine mit ihr im Haushalt lebende Person die Pflegeaufgaben übernehmen kann. Was beinhaltet die Behandlungspflege im Detail?


Leistungen der Behandlungspflege

Die Leistungen der Behandlungspflege, die im allgemeinen von einem Pflegedienst ausgeführt werden können, umfassen nach SGB V unter anderem:

  • Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden Blutdruck- und Blutzuckervermessung
  • Einlauf
  • Injektionen in den Muskel oder unter die Haut
    Insulinverabreichung
  • Katheterisieren der Harnblase
  • Anrichten und Verabreichen von Medikamenten
    Palliativversorgung in Zusammenarbeit mit einem
  • Palliativmediziner
  • Portversorgung
  • Wundversorgung
  • Stomaversorgung

 

Kosten der Behandlungspflege

Bei vielen Pflegebedürftige besteht im Alter langfristiger Pflegebedarf. In diesem Fall kann ein Pflegegrad beantragt werden, um die Pflege sicherzustellen und deren Kosten tragen zu können. Dazu wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hinzugezogen, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Wie die Vergabe von Pflegegraden funktioniert, erfahren Sie in einem unserer früheren Blogartikel.


Abgrenzung zur Grundpflege

Die Behandlungspflege unterscheidet sich deutlich von der Grundpflege. Beide zählen zur häuslichen Krankenpflege, unterscheiden sich jedoch in der Zielsetzung. Die Grundpflege beinhaltet keine medizinischen Maßnahmen, sondern hilft bei der Alltagsbewältigung. Dazu gehören die Körperpflege, das Anreichen des Essens oder das An- und Auskleiden.

Beide Formen der Pflege werden jedoch vom Flechtender Pflegedienst angeboten und durchgeführt. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Informationen für Besucherinnen und Besucher

Liebe Angehörige und Besucher,

auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:

  • Betretung der Einrichtung erfolgt mit einer FFP 2 Maske
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Die Geschäftsleitung

Flechtingen, 01.03.2023