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Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht: Warum Sie jetzt handeln sollten

Niemand denkt gern über den Moment nach, in dem man selbst nicht mehr sprechen oder entscheiden kann. Doch genau dieser Moment kann jederzeit eintreten – nach einem plötzlichen Unfall, einem Schlaganfall oder im fortgeschrittenen Alter. Wer dann keine Patientenverfügung hinterlassen hat, überlässt lebenswichtige Entscheidungen dem Zufall – oder dem Gericht.

Viele Menschen schieben das Thema vor sich her. Dabei ist die Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht kein bloßer bürokratischer Aufwand, sondern ein echter Akt der Fürsorge – für sich selbst und für die Menschen, die man am meisten liebt. Wir vom Flechtinger Pflegedienst begleiten seit Jahren Familien in genau diesen herausfordernden Situationen und wissen: Wer vorsorgt, gibt seinen Angehörigen ein unschätzbares Geschenk.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen detailliert, was eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung sind, worin sie sich im Kern unterscheiden, wie Sie die Dokumente rechtssicher erstellen und warum Sie damit nicht länger warten sollten.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie im Voraus klar festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ausdrücklich ablehnen. Dieses Dokument greift für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 1827 BGB.

Typische Situationen, für die eine Patientenverfügung wichtige Regelungen trifft:

  • Schwere Gehirnschädigung: Zum Beispiel nach einem Unfall oder Schlaganfall mit daraus resultierender, dauerhafter Bewusstlosigkeit.
  • Fortgeschrittene Demenz: Im Endstadium der Erkrankung, wenn keine Kommunikation mehr möglich ist.
  • Unheilbare Krankheit: Im finalen Stadium mit einer aussichtslosen Prognose.
  • Medizinische Maßnahmen: Konkrete Wünsche bezüglich Reanimation (Ja oder Nein?), künstlicher Beatmung, Magensonde oder intensivmedizinischer Maßnahmen.

Gut zu wissen: Die Patientenverfügung gilt ausschließlich für Situationen, in denen Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Solange Sie selbst einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie vollkommen autonom – völlig unabhängig vom Inhalt Ihrer Verfügung.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht geht inhaltlich einen großen Schritt weiter: Sie bevollmächtigen damit eine oder mehrere enge Vertrauenspersonen, in Ihrem Namen rechtssicher zu handeln. Das beschränkt sich nicht nur auf den medizinischen Bereich, sondern kann alle Lebensbereiche umfassen.

Eine Vorsorgevollmacht kann folgende Bereiche abdecken:

  • Gesundheitssorge: Wichtige Entscheidungen über ärztliche Behandlungen, anstehende Operationen und Pflegemaßnahmen.
  • Vermögens- und Finanzangelegenheiten: Erledigung von Bankgeschäften, Begleichung von Rechnungen und Abschluss oder Kündigung von Verträgen.
  • Behördenangelegenheiten: Das Stellen von Anträgen sowie der Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Versicherungen.
  • Wohnungs- und Aufenthaltsbestimmung: Die Entscheidung über einen nötigen Umzug oder einen Pflegeheimaufenthalt.

Die Vorsorgevollmacht muss zwingend schriftlich erteilt werden. Für allgemeine Gesundheitsangelegenheiten genügt in der Regel die eigene Unterschrift, während für Immobilienverkäufe und bestimmte weitreichende Bankgeschäfte eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung ist die dritte essenzielle Form der Vorsorge. Sie greift dann, wenn Sie keine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt haben oder wenn das zuständige Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen muss.

In der Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht im Vorfeld mitteilen, wen Sie sich persönlich als gesetzlichen Betreuer wünschen. Ebenso können Sie festlegen, wen Sie ausdrücklich nicht als Betreuer haben möchten. Zusätzlich bietet Ihnen die Betreuungsverfügung die Möglichkeit, persönliche Wünsche zu Ihrer Versorgung oder Unterbringung festzuhalten (z. B. den Wunsch, so lange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden).

Kriterium

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Zweck

Medizinische Entscheidungen vorwegnehmen

Vertrauensperson für alle Lebensbereiche bevollmächtigen

Wünsche zum Betreuer äußern

Wer handelt?

Niemand – Ihr Wille wurde schriftlich festgelegt

Die von Ihnen bevollmächtigte Person

Ein vom Gericht bestellter Betreuer

Bereich

Medizin / Pflege

Medizin, Finanzen, Behörden, Wohnen

Alle Lebensbereiche

Rechtlich bindend?

Ja (§ 1827 BGB)

Ja (§ 1820 BGB)

Empfehlung ans Gericht

Was passiert, wenn Sie keine Vorsorgedokumente hinterlassen?

Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder im Ernstfall automatisch entscheiden dürfen. Das ist ein Irrtum. Ohne explizite Vollmacht hat niemand das rechtliche Recht, für Sie zu handeln.

Ohne Vorsorge tritt folgendes Szenario ein:

  • Das Betreuungsgericht bestellt einen gesetzlichen Betreuer (evtl. eine fremde Person).
  • Ärzte müssen im Zweifel alle lebensverlängernden Maßnahmen ausschöpfen.
  • Angehörige sind bei Banken und Behörden handlungsunfähig.
Flechtinger Pflegedienst

Häufige Fragen zu Patientenverfügung (FAQ)

Grundsätzlich ist dies ab dem 18. Lebensjahr möglich und sinnvoll. Es gibt kein „zu früh“.

Nein. Sie ist rechtsgültig, wenn sie schriftlich verfasst und eigenhändig mit Ort und Datum unterschrieben wurde.

Ja, jederzeit und formlos (mündlich oder schriftlich).

Die Patientenverfügung legt Ihren medizinischen Willen fest. Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person, die für Sie entscheidet.

Jede volljährige Person Ihres Vertrauens. Ausnahme: Mitarbeiter des Pflegeheims, in dem Sie leben.

Nicht automatisch. Informieren Sie sich bei Auslandsaufenthalten über die dortige Rechtslage.

Die Erstellung ist kostenlos. Kosten fallen nur bei Notaren oder spezieller Rechtsberatung an.

Eine Datenbank der Bundesnotarkammer, in der Sie die Existenz Ihrer Dokumente registrieren können, damit Gerichte sie im Notfall schnell finden.

Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten, informieren Sie aber gerne aus der Pflegepraxis über die Konsequenzen verschiedener Entscheidungen und nennen Ihnen kompetente Anlaufstellen.

Fazit: Vorsorgen ist ein Akt der Fürsorge – wir begleiten Sie dabei

Eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung sind Ausdruck von Selbstbestimmung. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen in einer schweren Zeit.

Unser Rat: Warten Sie nicht auf einen Anlass. Wir vom Flechtinger Pflegedienst nehmen uns gerne Zeit für ein informatives Gespräch und unterstützen Sie mit unserer Erfahrung aus der täglichen Pflegepraxis.

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Flechtingen, 01.03.2023