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Aktuelle Informationen aus der Pflege

Tagespflege Kosten 2026: Was übernimmt die Pflegekasse?

Viele Angehörige, die zu uns in die Tagespflege „An der Hagenpassage“ nach Haldensleben kommen, stellen sich zuerst diese eine Frage: Was kostet Tagespflege eigentlich – und was übernimmt davon die Pflegekasse? Die gute Nachricht vorweg: Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegeversicherung mit einem eigenen monatlichen Budget an den Tagespflege Kosten. Dieses Budget wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet.

In diesem Beitrag erklären wir vom Flechtinger Pflegedienst, welche Leistungen die Pflegekasse 2026 pro Pflegegrad übernimmt, welche Kostenbestandteile Sie selbst tragen und wie Sie die Tagespflege Finanzierung für sich oder Ihren Angehörigen optimal gestalten können.

Was ist Tagespflege eigentlich?

Tagespflege ist eine sogenannte teilstationäre Pflegeleistung nach § 41 SGB XI. Das bedeutet: Die pflegebedürftige Person wohnt weiterhin zu Hause, verbringt aber an einem oder mehreren Tagen pro Woche einige Stunden in einer Tagespflegeeinrichtung. Bei uns in Haldensleben erwarten unsere Gäste lichtdurchflutete Räume, eine wohnliche Einrichtung und ein liebevolles Team, das den Tag mit Aktivitäten, gemeinsamen Mahlzeiten und Zuwendung gestaltet.

Die Tagespflege richtet sich vor allem an:

  • pflegende Angehörige, die berufstätig sind oder Entlastung brauchen
  • Menschen mit Demenz, die Struktur und soziale Kontakte benötigen
  • Seniorinnen und Senioren, die sonst den Großteil des Tages allein zu Hause wären
Barrierefreies Wohnen im Alter

Was kostet Tagespflege? Diese Kostenarten fallen an

Bevor wir auf die Zuschüsse der Pflegekasse eingehen, lohnt sich ein Blick auf die Bestandteile der Tagespflege Kosten. Der Tagessatz einer Tagespflegeeinrichtung setzt sich in der Regel aus diesen Posten zusammen:

Kostenart

Wer übernimmt die Kosten?

Pflege und Betreuung

Pflegekasse (im Rahmen des Budgets)

Fahrdienst (Hin- und Rückfahrt)

Pflegekasse (im Rahmen des Budgets)

Unterkunft

Eigenanteil

Verpflegung (Mahlzeiten, Getränke)

Eigenanteil

Investitionskosten

Eigenanteil

Ausbildungsumlage

Eigenanteil

Die ersten beiden Posten – Pflege, Betreuung und Fahrtkosten – werden von der Pflegekasse im Rahmen des teilstationären Budgets übernommen. Die übrigen Positionen, häufig als „Hotelkosten“ bezeichnet, tragen unsere Gäste beziehungsweise deren Angehörige selbst. Die genauen Tagessätze unserer Tagespflege „An der Hagenpassage“ teilen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch mit.

Tagespflege Finanzierung durch die Pflegekasse 2026

Hier liegt das Herzstück der Tagespflege Finanzierung: Die Pflegeversicherung stellt ab Pflegegrad 2 ein eigenes monatliches Budget zur Verfügung, das ausschließlich für die Tagespflege (oder Nachtpflege) vorgesehen ist. Die Leistungsbeträge wurden zum 1. Januar 2025 erhöht und bleiben im Jahr 2026 unverändert. Die nächste Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Leistungsbeträge der Pflegekasse für Tagespflege 2026

Pflegegrad

Monatliches Budget für Tagespflege

Pflegegrad 1

kein eigenes Budget (Entlastungsbetrag nutzbar)

Pflegegrad 2

721 €

Pflegegrad 3

1.357 €

Pflegegrad 4

1.685 €

Pflegegrad 5

2.085 €

Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI

Diese Beträge decken die pflegebedingten Aufwendungen – also die eigentliche Betreuung und Pflege – sowie in der Regel den Fahrdienst der Einrichtung ab. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen unserer Tagespflege und Ihrer Pflegekasse. Sie müssen hier nichts vorstrecken.

Der große Vorteil: Ihr Pflegegeld bleibt ungekürzt

Ein häufiger Irrtum: Viele Angehörige befürchten, dass die Nutzung der Tagespflege ihr Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen reduziert. Das ist nicht der Fall. Seit 2015 gilt die sogenannte Anrechnungsfreiheit: Das Budget für Tagespflege läuft parallel zu Pflegegeld oder Sachleistungen. Beide Leistungen stehen Ihnen ungekürzt zur Verfügung.

Beispiel Pflegegrad 3:

  • 599 € Pflegegeld
  • 357 € Budget für die Tagespflege
  • 131 € Entlastungsbetrag
  • Gesamt: 2.087 € monatliche Kassenleistung

Kein Cent des Pflegegelds geht verloren – ein entscheidender Vorteil für Familien, die zu Hause pflegen und die Tagespflege ergänzend nutzen.

Welchen Eigenanteil müssen Sie selbst tragen?

Trotz der Zuschüsse der Pflegekasse bleibt ein gewisser Eigenanteil – hauptsächlich für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage. Die genaue Höhe dieser „Hotelkosten“ hängt von der jeweiligen Einrichtung ab. Wir erstellen für jeden unserer Gäste gern einen individuellen Kostenvoranschlag – angepasst an Pflegegrad, gewünschte Betreuungstage und Nutzung unseres Fahrdienstes.

Tagespflege Finanzierung bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein eigenes Tagespflege-Budget. Dennoch können Betroffene unsere Tagespflege nutzen:

  • Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI einsetzen
  • Nicht genutzte Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden
  • Auf Wunsch kümmern wir uns um die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse

So senken Sie den Eigenanteil bei den Tagespflege Kosten

Es gibt mehrere Hebel, um die Tagespflege Finanzierung weiter zu optimieren. Gern beraten wir Sie zu folgenden Möglichkeiten:

1. Entlastungsbetrag konsequent nutzen

Die 131 € monatlich aus § 45b SGB XI können Sie gezielt für die Eigenanteile der Tagespflege einsetzen. Wir rechnen diesen Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.

2. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege clever kombinieren

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, der flexibel eingesetzt werden kann – zum Beispiel an Urlaubs- oder Krankheitstagen pflegender Angehöriger.

3. Tagespflege Kosten steuerlich geltend machen

Die selbst gezahlten Anteile lassen sich als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung ansetzen. Bis zu 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 € pro Jahr, sind absetzbar.

4. „Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt beantragen

Reichen Rente und Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil zu tragen, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege nach SGB XII ein. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden. Wir unterstützen Sie auch hier gern bei der Kommunikation mit den Behörden.

Häufige Fragen zu Tagespflege Kosten (FAQ)

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 bis 721 €, bei Pflegegrad 3 bis 1.357 €, bei Pflegegrad 4 bis 1.685 € und bei Pflegegrad 5 bis 2.085 € monatlich für Tagespflege. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 € eingesetzt werden.

Nein. Das Budget für Tagespflege läuft parallel zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen und wird nicht gegengerechnet. Beide Leistungen stehen ungekürzt zur Verfügung.

Selbst zu tragen sind in der Regel Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und die Ausbildungsumlage. Pflege, Betreuung und Fahrtkosten werden über das Budget der Pflegekasse abgedeckt.

Ja. Der Fahrdienst wird in der Regel aus dem teilstationären Budget der Pflegekasse bezahlt – vorausgesetzt, das Budget ist nicht bereits durch die Pflegekosten ausgeschöpft.

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, übernimmt das Sozialamt die Tagespflege Kosten im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII.

Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir erstellen für Sie einen individuellen Kostenvoranschlag und klären gemeinsam, welche Leistungen die Pflegekasse in Ihrem Fall übernimmt.

Für einen Zuschuss der Pflegekasse zur Tagespflege benötigen Sie mindestens Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für die Tagespflege eingesetzt werden. Ohne anerkannten Pflegegrad ist eine Nutzung als Selbstzahler möglich.

In der Regel stellt die Tagespflegeeinrichtung den Antrag gemeinsam mit Ihnen bei der zuständigen Pflegekasse. Benötigt werden der Bescheid über den Pflegegrad sowie ein Versorgungsvertrag mit der Einrichtung. Wir vom Flechtinger Pflegedienst übernehmen auf Wunsch die komplette Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse.

Tagespflege ist eine regelmäßige stundenweise Betreuung am Tag, während die Person abends wieder nach Hause kehrt. Kurzzeitpflege bedeutet eine vollstationäre Betreuung für einen begrenzten Zeitraum, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Person – meist Angehörige – ausfällt. Alle drei Leistungen werden von der Pflegekasse finanziert und lassen sich kombinieren.

Ja. Tagespflege und ambulanter Pflegedienst ergänzen sich ideal. Während der ambulante Dienst morgens und abends bei Körperpflege und Medikamenten unterstützt, übernimmt die Tagespflege die Betreuung tagsüber. Beide Leistungen werden aus unterschiedlichen Budgets der Pflegekasse finanziert und kürzen sich gegenseitig nicht.

Fazit: Tagespflege ist finanzierbar – wir beraten Sie gern

Die Tagespflege Kosten wirken auf den ersten Blick hoch, doch mit den Leistungen der Pflegekasse lässt sich die Tagespflege ab Pflegegrad 2 oft nahezu kostendeckend finanzieren. Entscheidend ist, die verschiedenen Töpfe – teilstationäres Budget, Entlastungsbetrag und gegebenenfalls Verhinderungspflege – optimal zu kombinieren.

Genau dabei unterstützen wir Sie vom Flechtinger Pflegedienst. Wir nehmen uns Zeit für ein persönliches Gespräch, erklären Ihnen alle Möglichkeiten der Tagespflege Finanzierung und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ärzten, Behörden und Ihrer Pflegekasse – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt.

Stand: 2026. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle Pflegeberatung. Gesetzliche Grundlage: SGB XI.

Informationen für Besucherinnen und Besucher

Liebe Angehörige und Besucher,

auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:

  • Betretung der Einrichtung erfolgt mit einer FFP 2 Maske
  • Ein Coronavirus Testergebnis benötigen Sie nicht mehr


Die Geschäftsleitung

Flechtingen, 01.03.2023