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Patientenverfügung - wer gut vorsorgt, pflegt besser

Der medizinische Fortschritt ist nicht mehr aufzuhalten. Menschen leben länger. Krankheiten werden beseitigt und die Lebensqualität steigt. Fortschritt bringt allerdings auch neue Herausforderungen mit sich. Durch Pflege, Betreuung, und intensivmedizinischer Versorgung kann das Leben von Menschen mit der entsprechenden Technik künstlich erhalten werden. Jeder Mensch steht durch Alter, Krankheit oder auch einen Unfall irgendwann vor diesen Fragen:

– Wer entscheidet, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht entscheiden kann?
– Was passiert, wenn über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werden muss, ich aber nicht ansprechbar bin?
– Wie werde ich ärztlich versorgt?
– Wird mein persönlicher Wille berücksichtigt?

 

Die Patientenverfügung – der Weg zur selbstbestimmten Behandlung

Genau bei diesen Fragen kommt die Patientenverfügung ins Spiel. Für Ihre persönliche Vorsorge spielt sie eine zentrale Rolle. Solange Sie können, haben Sie die Freiheit, selbstbestimmt über medizinische Versorgung zu entscheiden. So können Sie im Voraus eine Einwilligung oder auch Verweigerung bestimmter Maßnahmen in bestimmten Lebenssituationen festlegen. Genau diese Freiheit schätzen viele an der Patientenverfügung.

Haben Sie alle wichtigen Punkte genau definiert wissen Ärzte, Pfleger und Angehörige Bescheid und können Ihren persönlichen Willen umsetzen. Sie wissen, wer Ansprechpartner oder Vertreter ist. Und schließlich können Sie sich von einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens vertreten lassen.


Ihr Leben, Ihr Wille, Ihre Verfügung

Ihre Patientenverfügung ist auch immer Ausdruck Ihrer Lebensphilosophie und Wertvorstellungen. Daher können Sie bei der Gestaltung Ihrer eigenen Versorgung weitgehend frei entscheiden. Eine kleine Ausnahme gibt es jedoch: bevor Sie über eine Behandlung entscheiden oder sie verweigern können, müssen Sie darüber aufgeklärt worden sein, oder auf die Aufklärung verzichtet haben. Je konkreter die Verfügung, desto wahrscheinlicher ist es, dass in jeder Situation Ihr Wille gewahrt bleibt. Ein Fachmann und Ihr Arzt oder Pflegedienst berät Sie gerne zu allen Ihren Fragen rund um das Thema Patientenverfügung.
Wie bereits deutlich wurde, richtet sich Ihre Verfügung in erster Linie an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt oder ein Behandlungsteam. Zusätzlich können Sie Ihrer Vertretungsperson klare Anweisungen oder Bitten zur Umsetzung Ihrer Verfügung geben.


Ist die Patientenverfügung an eine bestimmte Form gebunden?

Eine Patientenverfügung muss per Gesetz in Schriftform vorliegen und vom Patienten persönlich unterschrieben worden sein. Häufig stellt sich die berechtigte Frage, wie der behandelnde Arzt von der Verfügung erfährt. Empfehlenswert ist es, einen Hinweis zu Ihrer bestehenden Verfügung immer entweder im Zusammenhang mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Krankenversicherungskarte bei sich zu tragen. So wird dann beispielsweise bei der Aufnahme im Krankenhaus das Personal auf die vorhandene Verfügung hingewiesen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist ihr ausdrücklicher Patientenwille in der Patientenverfügung für bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich. Ihr eindeutiger Wille zu bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen sollte dabei sicher feststellbar sein. Eine Missachtung Ihres Willens kann als Körperverletzung gelten und strafbar sein.


Pflegebedürftig – was ist zu tun?

Es steht außer Frage, dass sich die meisten Menschen nicht oder nur sehr unzureichend mit dem Fall des Pflegeeintritts beschäftigen, solange sie nicht selbst betroffen sind. Dabei ist es wichtig, dass Sie selbst und Ihre Angehörigen wissen, wie Sie sich die Pflege, Betreuung und Versorgung als Pflegebedürftiger vorstellen und wünschen. Dringende Fragen sind:

– Habe ich oder mein Angehöriger meinen Willen bereits in einer rechtsgültigen
Patientenvollmacht festgelegt?
– Wer ist der Vertreter?
– Ist meine Patientenvollmacht für alle wichtigen Personen wie Ärzte, Pfleger oder Angehörige zugänglich?

Tritt dann der Pflegefall ein, wissen alle beteiligten Personen, was zu tun ist. In der dann ohnehin angespannten Situation ist das eine große Erleichterung. Können sich alle auf die neue Lebenssituation einstellen, wirkt sich das nachhaltig auf die Qualität der Pflege und das Wohlbefinden aus.


Beratungsangebote – informiert Entscheidungen treffen

Und jetzt geht es daran, Entscheidungen zu treffen. Auch beim Flechtinger Pflegedienst erhalten Sie umfangreiche Beratung zum Thema Pflege, häusliche Pflege und betreutes Wohnen. Gerne stellen wir Ihnen unser Pflegekonzept vor. Auch Ihr Hausarzt ist eine gute Anlaufstelle für Informationen zur Pflegeplanung.

Informationen für Besucherinnen und Besucher

Liebe Angehörige und Besucher,

auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:

  • Betretung der Einrichtung erfolgt mit einer FFP 2 Maske
  • Ein Coronavirus Testergebnis benötigen Sie nicht mehr


Die Geschäftsleitung

Flechtingen, 01.03.2023