Startseite › Entspannt durch den Pflegealltag – Hilfsmittel zur Pflege
Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden, Nähe zur Familie und dennoch optimal versorgt. Wer zu Hause pfleget, erhält von der Pflegekasse oft Unterstützung in Form von Bezuschussung oder Kostenübernahme bei Pflegehilfsmitteln. Doch an wen soll man sich bei Hilfebedarf wenden? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Träger von Bezuschussung bei Pflegebedarf.
Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die hauptsächlich in der häuslichen Pflege angewendet werden. Wenn Sie einen Anghörigen zu Hause pflegen, und dieser einen Pflegegrad hat, können solche Hilfsmittel Ihnen die Pflege erleichtern sowie die Lebensqualität des Pflegebedürftigen steigern. Sie müssen die Kosten für diese Mittel nicht vollständig selbst übernehmen, sondern erhalten Zuschüsse. Hier geben wie Ihnen nützliche Tipps dür die Beantragung von Pflegehilfsmitteln
Nicht zu verwechseln sind Hilfsmittel zur Krankenbehandlung und Pflegehilfsmittel, auch wenn augenscheinlich das gleiche gemeint ist. Hilfsmittel zur Sicherung der Pflegequalität erhalten Sie nach Ausstellung eines Rezepts. Daher ist erster Ansprechpartner die Krankenkasse. Hilfsmittel zur Pflege werden jedoch von der Pflegekasse übernommen, weshalb für diese kein Rezept benötigt wird.
Mit zunehmendem Alter fallen bestimmte Tätigkeiten des Altags immer schwerer. Glücklicherweise gibt es Hilfsmittel, die Senioren beim Verrichten täglicher Arbeiten unterstützen und so für mehr Selbstständigkeit sorgen. Dazu gehören Hilfsmittel für mehr Mobilität, Pflege sowie Körperpflege. So können Senioren trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin zu Hause wohnen, und das in einer Umgebung, die Sicherheit und Pflegequalität gewährleistet.
Welche Leistungen konkret von der Krankenkasse übernommen werden, finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen. Den Link dazu finden Sie am Ende des Artikels.
Neben der Krankenbehandlung fallen bei der Pflege von Angehörigen auch Kosten für Hilfsmittel im Alltag an. Diese Kosten machen einen erheblichen Teil der Kosten für hochwertige Pflege aus. Daher steht Ihnen auch hier Unterstützung zu. Allerdings ist hier nicht die Krankenkasse der primäre Ansprechpartner, sondern die Pflegekasse.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit handelt es sich bei Pflegehilfsmitteln um Geräte und Sachmittel, die zu häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern oder dazu beitragen, Beschwerden von Pflegebedürftigen zu lindern. Sie ermöglichen dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung. Es wird demnach zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind aus hygienischen Gründen oder aufgrund des verwendeten Materials nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Dazu zählen:
Die Kosten für solche Verbrauchsprodukte werden in Höhe von 40 Euro monatlich von Ihrer Pflegekasse erstattet. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Pflegengrad vorliegt.
Kleiner Insidertipp
Inkontinenzmaterial fällt nicht unter die Kategorie der Pflegehilfsmittel, obwohl dies anzunehmen sein sollte. Benötigen Sie aufgrund Inkontinenz Hilfsmittel für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen, können Sie jedoch die Krankenkasse kontaktieren.
Technische Hilfsmittel
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes werden verschieden Kategorien technischer Pflegehilfsmittel aufgeführt:
Technische Hilfsmittel werden in der Regel bezuschusst. Pflegebedürftige müssen hier mit einer Eigenbeteiligung rechnen. wie hoch diese ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab. Für eine detaillierte Beratung hilft Ihnen Ihre Pflegekasse weiter. Dabei sind wir schon bei der nächsten Frage angelangt, nämlich dem Antrag für Pflegehilfmittel.
Sie können den Antrag direkt an Ihre Pflegekasse stellen. Damit dem Antrag stattgegeben wird, muss ein Pflegegrad vorliegen und die Pflege sollte zu Hause von einer Pflegeperson oder einem Pflegedienst durchgeführt werden.
In der Regel reicht ein formloser Antrag an die Pflegeversicherung aus, in dem Sie den Namen des Patienten nennen sowie die Art des benötigten Pflegemittels. Wird dem Antrag stattgegeben, werden die Pflegehilfsmittel als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Pflegehilfsmittel können auch im Rahmen einer Kostenübernahme nachträglich erstattet werden.
Manchmal empfiehlt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder eine behandelnder Arzt auch ein bestimmtes Pflegemittel als Unterstützung. In diesem Fall reicht diese Beurteilung für die Genehmigung des Antrags aus.
Wer Angehörige zu Hause pflegt, sieht sich oft mit einer hohen Belastung konfrontiert. Zum einen ist da die Pflege an sich zu bewältigen. Zum anderen muss sich durch einen Dschungel an Bestimmungen und Paragraphen gekämpft werden. In dieser Fülle an Regelungen und Informationen verliert man schnell den Überblick. Doch damit müssen Sie nicht alleine dastehen. Sie erhalten Unterstützung von Krankenkasse oder Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen der Pflegeplanung und Pflegefinanzierung.
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Liebe Angehörige und Besucher,
auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:
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Flechtingen, 01.03.2023