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Fragen und Antworten zur ambulanten und häuslichen Pflege

Häusliche Pflege gehört zu den Kernkompetenzen des Flechtinger Pflegedienstes. Was beinhaltet häusliche Pflege? Welche Leistungen können Sie von Ihrer Versicherung oder Pflegekasse erwarten? Wie wird die Pflegequalität sichergestellt? Beim Flechtinger Pflegedienst verbinden wir Sachverstand mit Empathie, Herzlichkeit und jahrelange Pflegeerfahrung. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige Fragen zur häuslichen Pflege.


Im Sozialgesetzbuch sind alle wesentlichen Bereiche der sozialen Sicherung versammelt. Dazu gehören auch die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Damit hat der Gesetzgeber den Versicherten einen umfassenden Leistungskatalog an die Hand gegeben, mit dem die Grundversorgung sichergestellt wird.


Schwerpunkte der häuslichen Pflege

Nach §37 des fünften Buches im Sozialgesetzbuch (§37 SGB V) haben Versicherte einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Diese Behandlungspflege beinhaltet alle Leistungen, die von einem Arzt an professionelle Pflegekräfte delegiert werden können. Dazu gehören unter anderem medizinisch notwenige Behandlungen wie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Anlegen von Verbänden, Injektionen, Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung und Palliativversorgung. Zwar ist kein Pflegegrad für diese Leistungen notwendig, doch müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Eine häusliche Behandlungspflege kommt in Frage, wenn:

  • eine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist, jedoch nicht durchführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege)
  • sich durch eine häusliche Pflege eine stationäre Behandlung im Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt (Krankenhausvermeidungspflege)
  • die Pflege zu Hause das Ergebnis einer ärztlichen Behandlung sicherstellen soll (Sicherungspflege)
  • eine schwere Krankheit besteht, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus (Unterstützungspflege)


Die Behandlungspflege ist speziell auf den Krankheitszustand des Patienten ausgerichtet und dient der Genesung oder Linderung von Krankheitsbeschwerden. Zusätzlich zu der medizinischen Versorgung beinhaltet die häusliche Pflege Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, die für das Wohlbefinden des Patienten von zentraler Bedeutung sind.


Gesetzliche Grundlage

Voraussetzung für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist, dass sich der Patient die notwendige Behandlung nicht selbst leisten kann, und keine andere im Haushalt lebende Person diese Versorgung übernehmen kann. Die Versorgung wird dann von geeigneten Pflegediensten übernommen, die durch Verordnung der Krankenkasse beauftragt werden.
Damit die Qualität der Pflege und eine einheitliche Versorgung sichergestellt sind, werden seit Einführung des dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) regelmäßig Begutachtungen der Pflegesituation durchgeführt. Zu den Beratungseinsätzen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) finden sie in dem entsprechenden Blogartikel mehr Informationen.


Zusatzleistungen

Beim Flechtinger Pflegedienst bieten wir zusätzlich zu der grundlegenden medizinisch-pflegerischen Versorgung zusätzliche Serviceleistungen an. Dank unserem Hausnotrufsystem sind Sie im Notfall nicht alleine. Sie erhalten einen Funkknopf, denn sie selbst nach einem Sturz noch einfach bedienen und jederzeit Hilfe verständigen können.

Wir begleiten Sie im Alltag auf der Fahrt zum Arzt, beim Einkauf und Behördengängen, oder beim Besuch von Freunden. Auch Entlastungsleistungen wie Hausmeistertätigkeit, Reinigung Ihrer Wohnung oder die Versorgung Ihres Haustieres werden von uns übernommen. Unser Ziel ist dabei, dass Pflegebedürftige trotz Krankheit und Alter ihren Alltag selbständig gestalten können.


Pflegeberatung

Eine hochwertige Pflege beginnt bei der vorausgehenden Beratung. Da nicht jede Leistung von der Pflegeversicherung übernommen wird, kommen möglicherweise Kosten auf Sie zu. Daher stehen wir Ihnen gerne bei allen Fragen zur Seite und stellen mit Ihnen gemeinsam einen Pflege- und Kostenplan auf, der perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt.

Die Pflegeversicherung bildet eine wichtige Säule der sozialen Absicherung in Deutschland. Bald sind 3 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Wir beim Flechtinger Pflegedienst sind stolz, einen Beitrag für unsere Solidargemeinschaft zu leisten.

Gerne beantworten wir weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Informationen für Besucherinnen und Besucher

Liebe Angehörige und Besucher,

auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:

  • Betretung der Einrichtung erfolgt mit einer FFP 2 Maske
  • Ein Coronavirus Testergebnis benötigen Sie nicht mehr


Die Geschäftsleitung

Flechtingen, 01.03.2023