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Was macht eine gute Sterbebegleitung aus?

Einen sterbenden Menschen, egal welchen Alters, in den letzten Momenten seines Lebens zu begleiten ist keine einfache Aufgabe, weder für professionelle Pflegekräfte noch für Angehörige. Was macht eine gute Sterbebegleitung aus? Und wie können in der Pflege die Würde und die Lebensqualität bis zum letzten Moment gewahrt bleiben?

Würdevoll und persönlich

Merkt ein Mensch, dass sich sein Leben dem Ende entgegenneigt, gibt es in den meisten Fällen nur einen Wunsch: bloß nicht alleine sein. Gute Sterbebegleitung fängt also dabei an, einfach für denjenigen da zu sein, ihn wissen zu lassen, dass jemand an seiner Seite ist. Den Menschen und seine Bedürfnisse wahrzunehmen ist es, was seine Würde bewahrt und auch die letzten Momente lebenswert macht. Doch um das zu erreichen, ist es häufig auch wichtig, die verschiedenen Sterbephasen erkennen zu lernen und entsprechend auf das Gegenüber einzugehen. Dazu zählen:

  • Erste Phase: Nicht-wahrhaben-Wollen
  • Zweite Phase: Zorn und Wut
  • Dritte Phase: Verhandeln
  • Vierte Phase: Depression
  • Fünfte Phase: Akzeptanz

Jede dieser Phasen hat ihre eigenen emotionalen Anforderungen an den Patienten, an Angehörige und Pfleger. Je nach Phase braucht es der Sterbende, Vertrauen angeboten zu bekommen, Verständnis oder Trost. Die Sterbephasen zu verstehen, hilft auch, starke Reaktionen wie Zorn gegenüber medizinischem Personal und sogar gegenüber Angehörigen richtig zu deuten, und nicht persönlich zu nehmen. Grundlage der Sterbebegleitung ist daher zunächst die persönliche Auseinandersetzung mit dem Tod und dessen Einordnung.

Welche Ziele hat Sterbebegleitung?

Ungeachtet des Alters wünschen sich die meisten Menschen in ihrer letzten Lebensphase besondere Zuwendung. Als Teilgebiet der Palliativmedizin kommt es bei der Sterbebegleitung daher darauf an, in den letzten Lebensmomenten die Lebensqualität des Sterbenden so gut es geht zu erhalten. Das bedeutet, für denjenigen da zu sein, ihm zuzuhören, ihm zu helfen, Angst zu bewältigen. Die Palliativpflege kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden.

Allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung

Zur allgemeinen Palliativbetreuung zählt die Behandlung sowie Linderung von Symptomen in physischer, psychischer und sozialer Hinsicht. Hinzu kommt die spezialisierte Versorgung im Verbund mit Pflegekräften, Sozialarbeitern und Psychologen und behandelnden Ärzten, um auf die besonderen Bedürfnisse von unheilbar kranken Menschen einzugehen.

Was können Pflegekräfte und Angehörige tun?

Wenn Menschen an einer unheilbaren Erkrankung leiden, treten heilende Aspekte der Medizin in den Hintergrund. Im Vordergrund stehen die Lebensqualität und Selbstbestimmung. Das Wort „palliativ“ leitet sich vom lateinischen „palliare“ ab und bedeutet so viel wie „ummanteln“ oder „bedecken“. Ziel ist es also zu lindern und belastende Momente erträglich zu machen. Das meint nicht nur körperliche Schmerzen, sondern auch psychosoziale Belastungen und spirituelle Bedürfnisse.

Angehörige können dem Sterbenden Halt und Unterstützung bieten. Damit die Sterbebegleitung für Sie und Ihren Angehörigen nicht zu einer untragbaren Belastung wird, lohnt es sich auch, festzulegen, was nach dem Tod des Sterbenden geschehen soll. Wo soll Ihr Angehöriger beigesetzt werden? Wen möchte Ihr Angehöriger ein letztes Mal sehen? Diese Fragen offen anzusprechen und zu lösen bietet Linderung für alle Beteiligten.

Hospiz, Palliativstation oder zu Hause: Wo sollte Palliativpflege stattfinden?

Im häuslichen Umfeld erfolgt die Betreuung in den meisten Fällen als allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV). Bei der AAPV kümmern sich Haus- und Fachärzte sowie ambulante Pflegedienste um den Schwerstkranken und seine Angehörigen. Auch wir als Pflegedienst verfügen über palliativpflegerische Kompetenzen und sind koordinatorisch tätig. Umfragen zufolge sterben die meisten Menschen lieber in vertrauter Umgebung im eigenen Zuhause.

Jedoch ist dies nicht in allen Fällen möglich. Manchmal mag eine palliative Versorgung im Krankenhaus unumgänglich. Hier bieten die stationäre Hospize eine geeignete Infrastruktur, um den Patienten entsprechend seinen Bedürfnissen zu versorgen. Gerne beraten wir Sie persönlich, wie eine passende Palliativversorgung aussehen kann.

Hospiz und Palliativgesetz

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Was für das Leben eines Menschen gilt, wird auch durch den Tod nicht ungültig. Gerade am Lebensende ist es die höchste Priorität, Patienten eine würdevolle Umgebung zu ermöglichen. Das seit 2015 gültige Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung“, kurz Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), soll die Pflegequalität am Lebensende sicherstellen.
Durch das Gesetz sollen Pflegezentren die gesetzliche Grundlage dafür erhalten, dass die Palliativpflege dort ihren Raum findet und die Bewohner sie nutzen können. Hinzu kommt auch eine stärkere Vernetzung von Ärzten, Pflegediensten und Hospizangeboten. Das ermöglicht beispielsweise eine engere Zusammenarbeit von stationären Pflegeeinrichtungen mit ambulanten Hospizdiensten. In der Folge erhalten Betroffene eine umfassendere Palliativversorgung.

Pflege mit Herz beim Flechtinger Pflegedienst

Bei der Altenpflege ist der Tod ein unvermeidliches Thema. Unser Pflegepersonal ist auch für den Umgang mit Patienten hinsichtlich der Sterbebegleitung geschult und geht feinfühlig auf deren Bedürfnisse sowie auf Angehörige ein. Wünschen Sie Beratung zum Thema Palliativpflege und Sterbebegleitung? Wir sind gerne für Sie da.

Informationen für Besucherinnen und Besucher

Liebe Angehörige und Besucher,

auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:

  • Betretung der Einrichtung erfolgt mit einer FFP 2 Maske
  • Ein Coronavirus Testergebnis benötigen Sie nicht mehr


Die Geschäftsleitung

Flechtingen, 01.03.2023