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Pflegezeit - Entlastung in der Pflege

Plötzlich findet der Vater den Weg nach Hause nicht mehr, die Mutter kann nicht mehr für sich alleine Sorgen – Rollentausch für Eltern und Kinder. Wenn ein lieber Angehöriger auf Pflege angewiesen ist, benötigen Sie Zeit, für die richtige Pflegeform zu sorgen und Formalitäten zu erledigen. In diesem Fall steht die Pflegezeit zur Verfügung, mit der Sie eine zeitweise Freistellung vom Beruf in Anspruch nehmen können.


Demografischer Wandel und Pflege

In Deutschland gibt es rund 2,9 Millionen Pflegebedürftige. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit soll die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2060 auf fast 5 Millionen ansteigen. Heute schon wird ein Großteil davon zu Hause gepflegt.

Viele geben Ihren Beruf auf, um sich voll und ganz der Pflege ihres Angehörigen zu widmen. Doch mit der Regelung der sogenannten Pflegezeit kann beides miteinander vereint werden. Dadurch öffnen sich Ihnen Freiräume, für ein hohes Maß an Pflege zu sorgen, und gleichzeitig andere wichtige Verbindlichkeiten nicht zu vernachlässigen. Hauptsächlich wird zwischen drei Arten der Pflegezeit unterschieden:

  • Auszeit im Akutfall
  • Pflegezeit bis zu 6 Monate
  • Familienpflegezeit

 

Auszeit im Akutfall – schnelle und einfache Hilfe

Ist Ihr Angehöriger akut auf Pflege angewiesen und muss schnell entsprechend versorgt werden, benötigen Sie Zeit, um eine Pflege dem Bedarf Ihres Angehörigen entsprechend zu organisieren, oder für andere pflegerische Maßnahmen zu sorgen. In dieser Situation haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, der Arbeit bis zu 10 Tage fernzubleiben und sind für die Dauer der akuten Pflegesituation selbstverständlich finanziell abgesichert. Bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen, welches als Lohnersatzleistung dient. Dafür stellen Sie einen Antrag an die Pflegekasse Ihres Angehörigen, dem Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit beilegen. Ein Pflegegrad muss vorher nicht festgestellt werden, was Ihnen den Antrag sehr erleichtert.

 

Pflegezeit – wenn zehn Tage nicht ausreichen

Pflegen Sie Ihren Angehörigen zu Hause und können aufgrund des benötigten Umfangs an Betreuung nach zehn Tagen noch nicht zur Arbeit zurückkehren, dürfen Sie sich bis zu sechs Monate freistellen lassen. Während dieser Zeit genießen Sie Kündigungsschutz und können sich vollständig auf die Pflege konzentrieren.


Familienpflegezeit – weniger Arbeitszeit, mehr Pflege

Benötigt Ihr Angehöriger für einen langen Zeitraum Pflege können Sie die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, die Arbeitszeit für den Zeitraum von bis zu 24 Monaten auf 15 Stunden zu reduzieren. So können Sie weiterhin Ihrer gewohnten Arbeit nachgehen und gleichzeitig für einen lieben Menschen in häuslicher Umgebung da sein.

 
Wie wird die Pflegezeit finanziert?

Weniger Arbeit bedeutet natürlich auch weniger Einkommen. Daher steht es Beschäftigten, die eine der Beiden Formen der Pflegezeit in Anspruch nehmen möchten, frei, ein zinsloses Darlehen zu beantragen, um finanziell während der Pflegezeit abgesichert zu sein. Das zinsfreie Darlehen wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt.


Die Kontaktdaten sind:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 407
50964 Köln

Telefon: 0221 3673-0
Telefax: 0221 3673-4661
Mail: familienpflegezeit@bafza.bund.de

 

Wie geht es nach der Pflegezeit weiter?

Auch jede Pflegezeit hat ein Ende. Viele stehen vor der Frage, wie sie für ihren Angehörigen über das Ende der Pflegezeit hinaus hochwertige Pflege sicher stellen können. Viele entscheiden sich für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Ambulante Pflege zu Hause
Die Nähe zu liebevollen Angehörigen ist für Pflegebedürftige ganz besonders wichtig. Was aber, wenn die Pflege allein durch Angehörige nicht mehr ausreicht? Mit ambulanter Pflege zu Hause kann der Pflegebedürftige weiter bei Ihnen in vertrauter Umgebung bleiben und gleichzeitig professionell versorgt werden. In welchem Umfang gepflegt wird, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Wie werden Pflegegrade vergeben?
Seit der Pflegereform 2016/2017 werden anstatt Pflegestufen sogenannte Pflegegrade vergeben. Die Reform begünstigt jetzt stärker Demenzpatienten, da nicht nur körperliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Wie werden solche Pflegegrade vergeben? Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beurteilt nach einem Fragenkatalog, wie selbstständig der Patient noch ist. Nach der Beurteilung wird einer von 5 Pflegegraden vergeben, nach dem sich der Umfang der Hilfeleistung richtet. Möchten Sie mehr über die Vergabe von Pflegegraden und den MDK erfahren? In unserem Blogartikel zu diesem Thema gehen wir detailliert auf diese Frage ein.


Pflege leicht gemacht

Pflege, Beruf, Familie – das alles unter einen Hut zu bekommen ist wirklich ein Spagat. Doch mit dem Pflegezeitgesetz und den Hilfeleistungen bei Pflegegraden können Sie das schaffen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Schauen Sie doch zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch vorbei. Ob Sie Ihre Angehörigen Zuhause selbst pflegen, mit Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, oder sie stationär versorgen lassen möchten, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.


Lohnenswerte Links zum Weiterlesen

– Website „Wege zur Pflege“
– Internetseite des Familienministeriums
– Fragen und Antworten zur häuslichen Pflege – Blogartikel des Flechtinger Pflegedienstes
– Beratungseinsätze des MDK – Zweck und Nutzen – Blogartikel des Flechtinger Pflegedienstes
– Wissenswertes zur Verhinderungspflege – Blogartikel des Flechtinger Pflegedienstes

Informationen für Besucherinnen und Besucher

Liebe Angehörige und Besucher,

auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:

  • Betretung der Einrichtung erfolgt mit einer FFP 2 Maske
  • Ein Coronavirus Testergebnis benötigen Sie nicht mehr


Die Geschäftsleitung

Flechtingen, 01.03.2023