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Was versteht man unter der Grundpflege nach SGB XI?

Die Grundpflege deckt alle Pflegeleistungen ab, die nicht medizinischer Natur, aber für Ihr Wohlbefinden wichtig sind. Dazu gehören die Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie anderen Bereiche des täglichen Lebens. Hier erfahren Sie, welche pflegerischen Maßnahmen zur Grundpflege gehören, wie sich die Grundpflege von der Behandlungspflege abgrenzt und wie die Grundpflege finanziert wird.


Welche Leistungen gehören genau zu Grundpflege?

Leistungen der Pflegeversicherung setzen in der Regel einen Pflegegrad voraus und beinhalten folgende Leistungen:

  • Allgemeine Körperpflege ( Waschen, Duschen oder Baden)
  • Haarwäsche
  • Lagern- und Betten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Sondenkost bei PEG
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Reinigung und Wechseln der Wäsche
  • Mobilisation

 

Mit der Grundlage sind also alle regelmäßig wiederkehrenden pflegerischen Maßnahmen gemeint, die den Alltag des Pflegebedürftigen erleichtern. Grundsätzlich kann die Versorgung sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten als auch von einem Pflegedienst durchgeführt werden.

 

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Falls Sie einen Angehörigen zuhause Pflegen, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, das Sie von der Pflegeversicherung erhalten. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad Ihres Angehörigen. Wenn die Pflege hauptsächlich von einem Pflegedienst übernommen wird, dann erhalten Sie von der Pflegeversicherung in der Regel eine ambulante Sachleistung. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, erfahren Sie in einem unserer früheren Blogartikel: Beratungseinsätze des MDK – Zweck und Nutzen.


Grundpflege ist nicht gleich Grundpflege

Wie umfassend die Grundpflege ist, richtet sich danach, wie hilfsbedürftig der Patient ist. Wir unterscheiden hier zwischen der großen und kleinen Grundpflege. Beispielsweise wird bei der kleinen Grundpflege eine Teilkörperwäsche durchgeführt, während bei der großen Grundpflege die Ganrzkörperwäsche durchgeführt wird. Die Körperpflege beinhaltet dabei nicht bloß Hilfe beim Waschen des Gesichts und Körpers, sondern auch beim Putzen der Zähne. Unterstützung beim Gang zur Toilette ist auch in der Regel dabei.

Bei der Ganrzkörperwäsche im Rahmen der großen Grundpflege kann das Waschen im Stehen, sitzen oder Liegen geschehen. Die Pflegeperson richtet sich dabei individuell an den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden des Pflegebedürftigen aus. Die Mundhygiene wird in der großen Grundpflege vollständig übernommen, während man bei der kleinen Grundpflege lediglich Hilfestellungen leistet.

Beim Toilettengang wird besonders auf Hygiene geachtet, um Infektionen zu vermeiden. Die Pflegeperson leistet Hilfestellung während des Stuhlganges oder während des Wasserlassens sowie bei Hygienemaßnahmen im Intimbereich. Sie sorgt für die Reinigung von Hilfsmitteln wie Kathedern, Kethederbeuteln oder Urinbeuteln.


Ernährung und Mobilität in der Grundpflege

Die Ernährung in der Grundpflege meint ganz konkret den Vorgang des Essens und der Nahrungsaufnahme. Oft kann die zu pflegende Person Nahrung nicht mehr auf herkömmlichem Weg aufnehmen. Erfolgt die Ernährung etwa über eine PEG Magensonde, so zählt auch dies zur Grundpflege. Die Unterstützung bei der Ernährung umfasst daher folgende Tätigkeiten:

  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Entfernung von potentiell gefährlichen Bestandteilen wie Knochen
  • Anreichen des Essens
  • Gegebenenfalls Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
  • Gegebenenfalls Pflege der Sonde, falls eine solche eingesetzt wird

 

Was die Mobilität in der Grundpflege betrifft, wird bei den folgenden Tätigkeiten Hilfe geleistet:

  • Aufstehen und zu Bett gehen
  • An- und Ablegen von Kleidung
  • Freies Bewegen in der eigenen Wohnung
  • Arztbesuche und andere ärztliche Maßnahmen wie z.B. die Dialyse

 

Wie wird die Grundpflege finanziert?

Kosten, die in der Grundpflege anfallen, werden in der Regel gemäß den Regelungen der Pflegeversicherung anteilig übernommen. In einigen Fällen werden Sie auch von der Krankenkasse getragen, sofern Sie von einem Arzt verordnet wurde. Wie die Finanzierung im Einzelfall aussieht, kann bei einem individuellen Beratungsgespräch ermittelt werden.


Was hat es mit SGB V und der Grundpflege nach SGB XI auf sich?

SGB V greift, wenn die Grundpflege von einem Arzt angeordnet wurde. Dann ist sie nämlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundpflege nach SGB XI hat mit dem Pflegegrad zu tun, als dem Maß der Pflegebedürftigkeit. Wurde der Pflegegrad ermittelt, übernimmt hier nicht die Krankenkasse, sonder die Pflegekasse oder Pflegeversicherung die Kosten. Interessanterweise handelt es sich bei der Pflegeversicherung um eine Teilkaskoversicherung. Konkret bedeutet das, dass die Pflegeversicherung in der Regel nicht alle Kosten aufkommt. Die Differenz zwischen der Leistung der Pflegeversicherung und den Kosten, die vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen getragen wird, nennt man Pflegelücke. Wie sich der Pflegegrad ermittelt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Haben Sie Fragen zu den Pflegeleistungen des Flechtingen Pflegedienstes? Schreiben Sie uns.

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Liebe Angehörige und Besucher,

auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:

  • Betretung der Einrichtung erfolgt mit einer FFP 2 Maske
  • Ein Coronavirus Testergebnis benötigen Sie nicht mehr


Die Geschäftsleitung

Flechtingen, 01.03.2023