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Was bedeutet Pflegebedürftigkeit

Plötzlich pflegebedürftig und auf die Hilfe anderer angewiesen. Nach einem Notfall, oder durch Krankheit, sehen sich Patienten und deren Angehörige oft mit dieser Herausforderung konfrontiert. In kurzer Zeit muss sich um viel Organisatorisches gekümmert werden. Doch wie ist der Begriff der Pflegebedürftigkeit eigentlich definiert? Unter welchen Voraussetzungen wird ein Pflegegrad vergeben?

Pflegebedürftigkeit – ein gesetzlich verankerter Begriff

Um eine möglichst gerechte Versorgung aller sicherzustellen, hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (§14 SGB XI) genau definiert, was unter Pflegebedürftigkeit zu verstehen ist:


„Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“

Ob jemand pflegebedürftig ist, wird daher immer nach einer individuellen Prüfung festgestellt. Zuständig ist dafür der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), der bei seinen Beratungseinsätzen die Kriterien für Pflegebedürftigkeit nach einem festgelegten Schema prüft.

6 Kriterien für Pflegebedürftigkeit

Mobilität:
Wie selbstständig ist ein Mensch? Inwieweit kann er sich selbst fortbewegen oder seine Körperhaltung ändern?


Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Inwieweit findet sich jemand örtlich und zeitlich im Alltag zurecht? Kann er/sie Gespräche führen und Entscheidungen treffen?


Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Benötigt jemand Hilfe bei psychischen Problemen, zum Beispiel bei aggressivem oder ängstlichen Verhalten?


Selbstversorgung:
Kann sich jemand bei der Körperpflege oder bei der Nahrungsaufnahme selbstständig versorgen?


Selbständige Bewältigung mit Krankheit und therapiebedingten Anforderungen:
Welche Unterstützung benötigt jemand bei der Einnahme von Medikamenten, beim Verbandswechsel, der Dialyse oder Beatmung?


Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:

Ist jemand in der Lage, seinen Tagesablauf selbstständig zu planen oder Kontakte zu pflegen?

Alle Krankheiten werden berücksichtigt

Wer sich vor 2017 mit dem Thema Pflegebedürftigkeit beschäftigt hat, ist wahrscheinlich des Öfteren auf den Begriff der Pflegestufen gestoßen. Dieser Begriff hat sich seit der Pflegereform, die am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, gewandelt. Dabei werden auch psychische Erkrankungen wie etwa Depressionen stärker berücksichtigt. Unterteilt wird der Bedarf an Pflege seit diesem Zeitpunkt in 5 Pflegegrade.

5 Pflegegrade und Bewertung nach Punktesystem

Jeder oben genannten sechs Bereiche wird in einzelne Einzelkriterien unterteilt, für die Punkte vergeben werden. Auch werden diese Kriterien prozentual unterschiedlich bewertet. Die Selbstversorgung spielt mit 40% bei der Berechnung des Pflegegrades eine größere Rolle als der Bereich Mobilität, der nur etwa 10% ausmacht. Daraus ergibt sich ein Punktesystem, anhand dessen ein Pflegegrad vergeben wird:

  • Pflegegrad 1: 12,5 – 27
  • Punkte (Geringe Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 2: 27-47,5 Punkte (Erhebliche Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 3: 47,5-70 Punkte (Schwere Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 4: 70-90 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 5: 90.100 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Pflegebedürftigkeit in Zeiten des Coronavirus

Die aktuelle Situation stellt gerade pflegende Angehörige vor große Herausforderungen. Jetzt die richtigen Ansprechpartner zu finden und hochwertige Pflegeberatung zu erhalten ist oft nicht einfach. Wir vom Flechtinger Pflegedienst sind für Sie da und beraten Sie gerne zu allen Ihren Fragen. Viele pflegerische Leistungen führen wir, zusätzlich zu den ohnehin bereits sehr hohen Hygienestandards, unter noch verstärkten Sicherheitsmaßnahmen durch. Wir sind für Sie da!

Das Infektionsrisiko senken

Pflegebedürftige zählen zur Hochrisikogruppe. Daher ist es wichtig, bei einer Neuinfektion keine Zeit zu verlieren. Zögern Sie bitte nicht, Ihren Arzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (unter der Telefonnummer 116 117) anzurufen, sollten Sie, oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sich krank fühlen.

Zum Weiterlesen

Weitere nützliche Informationen zur Pflege und Unterstützung von Angehörigen während der Pandemie finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bleiben Sie gesund!

Beste Grüße
Ihr Team vom Flechtinger Pflegedienst

Informationen für Besucherinnen und Besucher

Liebe Angehörige und Besucher,

auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:

  • Betretung der Einrichtung erfolgt mit einer FFP 2 Maske
  • Ein Coronavirus Testergebnis benötigen Sie nicht mehr


Die Geschäftsleitung

Flechtingen, 01.03.2023