Startseite › Alters- und bedarfsgerechte Pflege
Plötzlich hilfe- und pflegebedürftig. Eine Situation, die wir uns und vor allem Sie sich nicht wünschen, nicht für sich selbst und nicht für Ihre Angehörigen. Um lange fit zu bleiben, machen Sie Sport, bewegen sich ausreichend und ernähren sich gesund. Dennoch kann es passieren, dass genau diese Situation eintritt – alters- oder krankheitsbedingt. Damit stehen Sie als Familie oft vor einer Herausforderung, denn Sie möchten das Beste für Ihre lieben Angehörigen. Und auch die pflegebedürftige Person möchte gerne weiter so selbstbestimmt wie möglich ihren Alltag bestreiten.
Es gilt, eine alters- oder bedarfsgerechte Pflege zu organisieren, um bei der Bewältigung des neuen Alltags zu unterstützen. Dabei sind wir vom Flechtinger Pflegedienst gerne Ihr Partner. Was es mit dem Begriff auf sich hat und welche Möglichkeiten wir Ihnen und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bieten, lesen Sie im Blogbeitrag.
Wussten Sie, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und damalige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) und zahlreiche Experten im Jahr 2003 zu einem „Runden Tisch Pflege“ zusammenkamen, um die Pflege in Deutschland zu verbessern? Aus diesen Treffen ging 2005 eine Charta als elementare Grundlage für die Pflege hervor, die 2006 erstmalig veröffentlicht und seitdem immer wieder neu aufgelegt wurde.
Der Artikel 4 aus der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ besagt: Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
In Deutschland gibt es rund drei Millionen pflegebedürftige Menschen, die auf „fremde“ Hilfe angewiesen sind, um ihren Alltag zu meistern. Dabei werden um die zwei Drittel durch Angehörige im eigenen Haushalt betreut und unterstützt. Ein Drittel decken ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mit einem individuellen Angebot ab.
In erster Linie geht es uns beim Flechtinger Pflegedienst darum, in Beratungsgesprächen der pflegebedürftigen Person und Ihnen als mögliche Entscheidungsträger einen Überblick über Möglichkeiten in der Pflege bei uns zu verschaffen. Dabei steht der Mensch im Fokus. Die Bedürfnisse der zu pflegenden Person sollen und müssen berücksichtigt werden, um diese auch entsprechend betreuen zu können. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass Pflegebedürftige
Auf der anderen Seite
Wir verstehen die Sorgen und Ängste und wissen, dass es für alle Beteiligten eine Herausforderung ist, eine optimale alters- und bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Wir sind dabei an Ihrer Seite.
Unsere Philosophie: „Genießen Sie das richtige Maß an wohltuender Menschlichkeit und medizinischer Versorgung.“
Um das gewährleisten zu können, setzen wir zum einen auf unser liebevolles und geschultes Pflegepersonal. Zum anderen auf verschiedene und vor allem hybride Pflegeangebote. Je nach Anspruch und Bedarf betreuen wir Ihre Lieben in häuslicher Pflege, in der Tagespflege oder im Servicewohnen in unseren Eirichtungen.
Hilfsmittel erlaubt
Nicht nur Sie als pflegende Angehörige sind eine große Unterstützung, um den Alltag zu erleichtern. So gibt es neben einer entsprechenden Ausstattung im eigenen Zuhause einige Hilfsmittel, die Sie bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragen können, um die Beweglichkeit und die Selbstständigkeit Ihrer Lieben zu erhalten. Dazu gehören:
Servicewohnen, Tagespflege oder doch Häusliche Pflege? Die Entscheidung diesbezüglich liegt bei der pflegebedürftigen Person und natürlich bei Ihnen als Angehörige. Zur Entscheidung trägt natürlich auch der Pflegegrad der zu pflegenden Person bei. Jedes Angebot bietet verschiedene Möglichkeiten, die auf unserer Webseite genauer erklärt werden. Unser größtes Anliegen ist es, Sie individuell zu unterstützen, Ihren Lieben das zu geben, was diese brauchen. Dabei bieten wir helfende Hände mit Herz. Kompetent in dem was wir tun, finden wir stets die Balance zwischen gewünschter Selbstständigkeit und angebrachter Unterstützung.
Wir beraten Sie gern zu allen Angeboten ausführlich und heißen Sie in unseren Einrichtungen willkommen, uns und die Umgebung kennen zu lernen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Liebe Angehörige und Besucher,
auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.03.2023 bis 07.04.2023 folgende Regel:
Die Geschäftsleitung
Flechtingen, 01.03.2023